Kompetenz aus Erfahrung

Als Rechtsanwalt und Steuerberater biete ich meinen Mandanten schon seit 1990 kompetente rechtliche Beratung und Vertretung mit einem Team erfahrerer Mitarbeiter. Dabei habe ich mich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und lege größten Wert auf Qualität, Seriosität und Unabhängigkeit.

 

Meine doppelte berufliche Qualifikation führt zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz, der nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte Ihres Rechtsproblems berücksichtigt. 

Fragen zu meiner Doppelqualifikation

  • Rechtsanwalt und Steuerberater - ist das überhaupt möglich?

Häufig fragen meine Mandanten, auf welche Weise man diese beíden Qualifikationen erreichen kann.

Ich habe sie durch das Studium der Finanzwissenschaften mit Schwerpunkt Steuerrecht im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung, ein anschließendes Jurastudium und die Ableistung der Steuerberaterprüfung erworben.

 

  • Wo liegt der Unterschied zu einem "Fachanwalt für Steuerrecht"?

Den Titel eines Fachanwalts erreicht man durch den Besuch eines kurzen Fachlehrgang von drei Wochen Dauer und dem anschließenden Nachweis besonderer Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet. Eine Prüfung wird nicht abgelegt.

Dem gegenüber wird der Titel "Steuerberater" erst nach 3-jähriger hauptberuf-licher Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts, einem mehrmonatigen Fach-lehrgang und der Ablegung eines besonderen Examens mit schriftlicher und münd-licher Prüfung verliehen.

 

  • Kann man wirklich beide Berufe gleichzeitig ausüben?

Es gibt nur wenige Rechtsanwälte, die auch Steuerberater sind.

Unter diesen übt nur eine gerine Anzahl von Kollegen tatsächlich beide Berufe praktisch aus, so wie es bei mir der Fall ist. 

Für Sie bietet das den Vorteil, dass bei jeder rechtlichen Frage auch die steuer-liche Seite nicht vergessen wird. Denken Sie nur an die Gestaltung eines Vertra-ges oder Testaments oder die Frage, ob sich bestimmte Kosten möglicherweise steuerlich absetzen lassen.

Andererseits zwingt mich meine Doppelqualifikation auch zur Spezialisierung, denn schon aus zeitlichen Gründen kann ich nicht auf jedem Rechtsgebiet über stets aktuelle Fachkenntnisse und weitreichende praktische Erfahrung verfügen.

 

  • Wäre es da nicht eben so gut oder besser, sich an eine Kanzlei zu wenden, in der Rechtsanwälte und Steuerberater zusammenarbeiten?

Nein, denn diesen beiden Berufe sprechen nicht dieselbe Sprache.

Wenn Sie alles zweimal erklären müssen, werden Sie niemals eine Antwort bekommen.

Der Rechtsanwalt denkt auch in anderen Kategorien, denn er hat meist mit Gegnern zu tun - der Steuerberater und sein Mandant haben hingegen ein gemeinsames Ziel: den wirtschaftlichen Erfolg des Mandanten.

 

Andererseits orientieren sich dabei viele Steuerberater häufig an den Verwaltungs-vorschriften der Finanzverwaltung - und ergreifen nur selten Partei für ihren Mandanten, denn sie sind es nicht gewohnt, argumentativ zu kämpfen, sei es in der Schlussbesprechung einr Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren beim Finanzamt oder vor dem Finanzgericht.

 

Daher sollten Sie das umfassende Beratungsangebot meiner Kanzlei zu Ihrem Vorteil nutzen - ich freue mich auf Ihr Mandat !

Was meine Kanzlei bietet - ein erster Überblick:

  • Langjährige Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten
  • Kompetente Beratung und Vertretung
  • Klare Zielvorgaben mit Erfolgsprognose
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit der besprochenen Vorgehensweise
  • Bereitschaft zur problemorientierten Zusammenarbeit mit Fachkollegen und zur Verweisung an spezialisierte Fachanwälte

 

Erfahren Sie mehr zu den von mir abgedeckten Rechtsgebieten.

 

Bildergalerie: Ein Blick in meine Kanzlei