Vergütungsfragen
Das Honorar des Anwalts
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hier richtet sich die Höhe des Honorars in der Regel nach dem Inhalt der ausgeführten Leistung und dem Gegenstandswert.
In einer Vielzahl von Fällen ist diese Form der Abrechnung nicht sachgerecht, denn sie berücksichtigt nur unzureichend den Umfang der anwaltlichen Leistung, die Bedeutung der Angelegenheit für Sie und den mit der Bearbeitung verbundenen Zeitaufwand. Daher empfiehlt es sich häufig, anstelle der starren Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine Honorarvereinbarung abzuschließen, die den Besonderheiten des Einzelfalls besser Rechnung trägt.
Während unseres ersten Gespräches werde ich Ihnen die möglichen Alternativen der Honorierung meiner anwaltlichen Leistungen darstellen und die hierbei entstehenden Kosten sowie die Frage der Kostenerstattung durch die Gegenseite oder Ihre Rechts-schutzversicherung erläutern.
Erst nachfolgend entscheiden Sie, ob mein Angebot Ihren Vorstellungen entspricht und ob Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen.
Prozesskostenübernahme durch Dritte
- Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, berate und unterstütze ich Sie, um von dort Kostenschutz zu erhalten.
- Prozesskostenhilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht Prozesskostenhilfe zu erhalten. Auch hierüber werde ich Sie informieren.
- Prozessfinanzierung
Seit einigen Jahren haben sich Unternehmen darauf spezialisiert, Sie vom Risiko einer Prozessführung zu entlasten.
Dies setzt voraus, dass die Sache gute Erfolgsaussichten hat und Sie es allein aus Kostengründen nicht wagen wollen, Ihr Recht durchzusetzen.
Als Entgelt für diesen Risikoschutz erhält das Unternehmen einen Teilbetrag der durchgesetzten Forderung, meist ca. 30%. Eine solche Prozessfinanzierung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, auch hierüber werde ich Sie unterrichten und ggf. beim Abschluss einer solchen Vereinbarung beraten.